Gesetzliche Krankenkassen
 

Ab dem 01.01.2009 beträgt der Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen 15,5 Prozent.

Von dem Beitragssatz 14,6 Prozent zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 7,3 Prozent.

Den Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent trägt der Versicherte Arbeitnehmer.

Sollte eine Krankenkasse mehr Geld für die Behandlung der Versicherten benötigen, als sie aus dem Fonds bekommt, kann sie einen zusätzlichen Beitrag erheben.

Der Zusatzbeitrag darf maximal ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens ausmachen und wird vom Versicherten erhoben.

Für Kinder und mitversicherte Partner darf kein Zusatzbeitrag erhoben werden.

 
 
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