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Ab dem
01.01.2009 beträgt der Beitragssatz für alle gesetzlichen
Krankenkassen 15,5 Prozent.
Von dem Beitragssatz 14,6 Prozent zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
jeweils 7,3 Prozent.
Den Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent trägt der Versicherte
Arbeitnehmer.
Sollte eine Krankenkasse mehr Geld für die Behandlung der Versicherten
benötigen, als sie aus dem Fonds bekommt, kann sie einen zusätzlichen
Beitrag erheben.
Der Zusatzbeitrag darf maximal ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens
ausmachen und wird vom Versicherten erhoben.
Für Kinder und mitversicherte Partner darf kein Zusatzbeitrag erhoben
werden. |